FRUEHWEIN – Training & Coaching

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Fruehwein – Training & Coaching
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Poststrasse 14-16 • D-20354 Hamburg
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DE265044708
 

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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 5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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6. Nutzung von Google Analytics

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(STAND FEBRUAR 2009)

§ 1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§ 2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Klient kann uns auf Basis des von uns erstellten Angebots Aufträge in folgenden Formen erteilen:

  • telefonisch
  • postalisch
  • per Fax
  • per E-Mail.

Mit Eingang des vom Kunden unterzeichneten Angebots gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.
2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.

§ 3 Preise
In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %
nicht enthalten.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung nach individueller Vereinbarung, spätestens jedoch sobald diese von uns erbracht wurde. Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
4.2 Je nach Dienstleistung/ Vereinbarung wird der Preis als Pauschale, als Tagessatz oder als Stundensatz in Rechnung gestellt.
4.3 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis gemäß dem angegeben Zahlungsziel ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
4.4 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
4.5 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
 
§ 5 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
Im Rahmen von Einzelberatungen (Coaching oder Outplacement) verpflichtet sich der Klient, die im Rahmen des Informationsgespräch vorgestellte Beratungsmethodik nach besten Kräften zu unterstützen.

§ 6 Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§ 7 Bedingungen im Falle von Terminänderungen für interne Trainings/Workshops/Beratung

Unser Klient verpflichtet sich, uns spätestens vier Wochen im Voraus über eine Änderung der vereinbarten Termine in Kenntnis zu setzen. Nach diesem Zeitpunkt werden für jede Terminänderung 50% der Kursgebühr für den betreffenden geänderten Termin in Rechnung gestellt.

§ 8 Stornierungsbedingungen für interne Trainings
Im Falle einer Stornierung des Auftrages werden folgende Gebühren fällig:
•    bis acht Wochen vor Beginn des Programms: 20% der vereinbarten Gebühr zur Deckung der mit der Vorbereitung des Programms sowie der Organisation und Verwaltung verbundenen Kosten
•    zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Trainings oder Workshops: 50% der Gebühr
•    vier Wochen vor einem Trainings- oder Workshopstart oder danach: volle Gebühr.

§ 9 Ummeldungsbedingungen für „open classes“
Teilnehmer, die sich für einen Training eingetragen haben, können bis sechs Wochen vor Beginn des Trainingskurses ohne Zusatzkosten in einen anderen Kurs wechseln. Danach ist eine Ummeldung unter folgenden Bedingungen möglich:
100% der Gebühr werden am ersten Tag des Schulungskurses, für den der Teilnehmer ursprünglich angemeldet war, fällig. Für eine Ummeldung berechnen wir 50% der Schulungsgebühr, unter dem Vorbehalt, dass das neue Training, für den sich der Teilnehmer anmeldet, innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Ummeldung stattfindet.

§ 10 Stornierungsbedingungen für „open classes“
Im Falle der Stornierung einer Anmeldung werden folgende Gebühren fällig:
bis acht Wochen vor Beginn des Trainings: 20% der Gesamtgebühr
zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Trainings: 50% der Gesamtgebühr
vier Wochen vor einem Training oder danach: volle Gesamtgebühr.

§ 11 Haftungsbeschränkung
11.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
11.2 Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
11.3 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt. Wird in diesem Fall eine Dienstleistung im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet, erfolgt durch uns eine Nachkalkulation auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden laut Dokumentation des durchführenden Beraters.
11.4 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
11.5 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

§ 12 Mängelrüge
12.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
12.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Die Kosten für diese Gutachten trägt der Klient.
12.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
12.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 14 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in 22089 Hamburg
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in 22089 Hamburg örtlich zuständige Gericht vereinbart.


Hamburg , im Februar 2009

Thomas Frühwein